Digitale Signatur – qualifizierte elektronische Signatur

Eintreffende Dokumente, die mit qualifizierter digitaler Signatur versehen sind, gelangen mühelos in die behördlichen Arbeitsabläufe. Denn der Amtsbriefkasten prüft die digitalen Signaturen automatisch. Das Ergebnis wird dem Empfänger nützlich aufbereitet zur Verfügung gestellt, so dass die Dokumente sowohl elektronisch als auch ausgedruckt in Papierform genutzt werden können. Das dahinter stehende technische System des Amtsbriefkastens hat sich bereits im langjährigen Gerichtseinsatz bewährt.